Allgemeine Geschäftsbedingungen Eisstockbahn
Anbieter: VolXFest – Verein für ein gutes Miteinander
Kirchfeldgasse 30, A-1120 Wien

§ 1 Buchung, Zahlung, Storno
Die Buchung erfolgt entweder vorab auf der dafür eingerichteten Webseite oder spontan vor Ort. Mit der Buchung verpflichten Sie sich zur Bezahlung des ausgeschriebenen Slotpreises.
Ein kostenfreier Storno ist bis 72 Stunden vor Beginn Ihrer Buchung möglich und hat ausschließlich online zu erfolgen. Danach ist keine Rückerstattung möglich. Bei Nicht-Inanspruchnahme der Dienstleistung am gebuchten Termin (zum Beispiel durch verspätetes Erscheinen) verfällt diese Leistung 10 Minuten nach Termin. Sollte der Spielbetrieb aufgrund von höherer Gewalt, darunter fallen alle Naturereignisse, alle Einschränkungen die durch Behörden, Grundeigentümer oder anderen überrangigen Parteien angeordnet werden, nicht möglich sein, ist das Spiel zu unterbrechen. Sie erhalten eine Rückerstattung Ihrer Zahlung. Für diese und jegliche andere Stornos seitens des Anbieters ist maximal eine Rückerstattung der Buchung möglich. Es wird vereinbart, dass keine weiteren Ansprüche daraus entstehen können.

§ 2 Leistungsverpflichtung
Der Anbieter stellt im gebuchten Zeitfenster die Eisstockbahn, 2x 4 Stück Eisstöcke sowie eine Daube zur Verfügung. Das Material ist unbeschädigt zu retournieren. Für Schäden am Material haftet der Mieter mit Neuwertersatz.
Nebenabreden mit unseren Mitarbeitern, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen verändern oder erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht ist für unsere Leistungen gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz ausgeschlossen.

§ 4 Mängelrechte
Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der Kunde verpflichtet, zunächst unter Fristsetzung Abhilfe zu verlangen. Beanstandungen sind – soweit möglich – vor Ort unverzüglich dem Ansprechpartner des Anbieters kundzutun. Der Betreiber kann diese Abhilfe verweigern, wenn diese in einem unverhältnismäßigen Aufwand steht.

Sofern keine Abhilfe möglich ist, kann der Kunde für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung eine angemessene Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen. Der Minderungsanspruch tritt nicht ein, soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

Soweit der Kunde eine Vergütungsminderung wegen behaupteter Schlechterfüllung begehrt, ist er verpflichtet, die Gründe in zumutbarer Weise darzulegen.

Wird die Leistung durch Witterungsbedingungen beeinträchtigt, besteht kein Anspruch auf Minderung, Rückvergütung oder Schadensersatz.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung hat der Kunde spätestens einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Leistung gegenüber dem Anbieter anzuzeigen.

§ 5 Haftung und Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Anbieters gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz ist insgesamt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung des Anbieters beschränkt, soweit im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ein Schaden weder fahrlässig noch vorsätzlich, in allen anderen Fällen weder grob fahrlässig noch vorsätzlich durch den Betreiber herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht bei Verletzung einer Hauptleistungspflicht und bei Pflichten, auf die eine Partei im Besonderen Maß vertrauen darf.

Es wird zwischen dem Anbieter und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen des Anbieter grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für seitens des Kunden oder Dritter für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materialien, Geräte, Plätze und Räumlichkeiten. Insoweit stellt der Kunde den Betreiber von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Kunden oder Teilnehmern gegenüber dem Anbieter erhoben werden.

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für verkehrsbedingte Transferverzögerungen, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Anbieter herbeigeführt wurden.

Mitgeführte Gegenstände sind auf eigene Gefahr des Kunden aufzubewahren. Der Anbieter übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung. Der Anbieter weist auch ausdrücklich darauf hin, dass ebenfalls für Beschädigungen an Gegenständen, welche die Teilnehmer während der Aktivprogramme mitführen, keine Haftung übernommen wird. Dies gilt insbesondere für Schmuck, Handys, Laptops, Foto- und Videokameras. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.

Der Anbieter setzt voraus, dass alle Teilnehmer über die üblicherweise zu erwartende allgemeine Fitness verfügen. Besondere gesundheitliche Einschränkungen sind seitens des Kunden im Vorfeld schriftlich anzuzeigen. Die für die Durchführung des Spiels übergebenen Gegenstände sind nach Beendigung der Spielzeit unaufgefordert durch den Kunden an die Mitarbeiter zurückzuführen. Sollten die Gegenstände nicht vollzählig entgegengenommen werden, haftet der Kunde zahlungspflichtig für das Verschulden.

§ 6 Schlussbestimmungen
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Leistungen des Anbieters – sofern zulässig – Wien als Gerichtsstand vereinbart.

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Klausel durch eine andere, für beide Seiten angemessene, ersetzen.

Wien, November 2024